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Dynamische Veränderung der Einschulungstermine

News vom 2007-02-02: Unsere Software Kitathek Professional berechnet für Sie automatisch den Einschulungstermin Ihrer Kinder. Dabei berücksichtigen wir, dass die Daten nach dem aktuellen Stichtagsmonat ermittelt werden. Durch die neue gesetzliche Regelung in Nordrhein-Westfahlen, ergibt sich hieraus aber eine Problematik, da sich die Einschulungstermine bis zum Schuljahr 2015/2016 dynamisch verändern.

News vom 2007-02-02

Stichtagsmonat Einschulung

Eine Änderungsmöglichkeit der Stichtagsmonate haben wir im Programm integriert. Diese ist aber derzeit nicht für die nachfolgenden Schuljahre dynamisch gestaffelt, da die Kitathek Professionell nicht nur in NRW, sondern bundesweit eingesetzt wird und diese Regelung derzeit nur für NRW zutreffend ist.

Im Rahmen der Veränderung des Heimbogens (siehe dazu: Änderung Heimbogen 2007) werden wir versuchen, eine Lösung für die NRW-Einrichtungen einzubauen.

Sie können aber jetzt schon, das korrekte Schuleintrittsdatum hinterlegen! Sie müssen nur bei den jüngeren Kindern das Schulpflichtfeld verändern (welches ja standardmäßig automatisch gesetzt wird). Erklärungen dazu finden Sie hier: Wie kann ich die Einschulungstermine verändern? Berücksichtigen Sie hierbei bitte nur den mittleren Abschnitt: Bisherige Einschulungsdaten werden NICHT automatisch neu berechnet....

Zur besseren Übersicht finden Sie in der nachfolgenden Tabelle die jeweiligen Geburtstermine, die Sie für die Einstellung des Schulpflichtfeldes berücksichtigen können:

Kinder, die bis zum ... geboren sind, werden ... eingeschult!
Einschulung im 7. Lebensjahr im 6. Lebensjahr
01.08.2007 01.07.2000 31.07.2001
01.08.2008 01.08.2001 31.07.2002
01.08.2009 01.08.2002 31.08.2003
01.08.2010 01.09.2003 31.08.2004
01.08.2011 01.09.2004 30.09.2005
01.08.2012 01.10.2005 31.10.2006
01.08.2013 01.11.2006 30.11.2007
01.08.2014 01.12.2007 31.12.2008
01.08.2015 01.01.2009 31.12.2009

Achten Sie bitte auch darauf, dass ab dem Schuljahr 2012/2013 die Kinder, die nach dem 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, auf Antrag Ihrer Eltern ein Jahr später eingeschult werden können.

Bei fachlichen Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihre Fachberaterin / Ihren Fachberater!

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